[zur Navigation springen]

Jobteam des Gangway e.V.

Aktiver Menuepunkt: Aktuelles

Worauf Du beim ALG II (Hartz IV) achten solltest!

Diese Anregungen solltest Du beachten, wenn Du Deine beruflichen Ziele mit der Unterstützung des Jobcenters erreichen möchtest:

1. Anträge und wichtige Papiere besser persönlich abgeben – beim Jobcenter geht manchmal auch etwas verloren.

2. Briefe vom Jobcenter immer lesen und Dir Hilfe holen, falls Du diese nicht verstehen solltest. Gerne unterstützen wir Dich.

3. Zu Terminen beim Arbeitsvermittler/Fallmanager immer erscheinen oder rechtzeitig absagen, falls du krank bist, sonst kann Dir Dein Geld gestrichen werden.

4. Wenn Du von Deinem Arbeitsvermittler/Fallmanager Vermittlungsvorschläge für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle erhältst, bewerbe Dich zeitnah darauf, drucke ein Bewerbungsschreiben als Beleg Deiner Eigenbemühungen aus und fülle die Rückseiten der Vermittlungsvorschläge aus, um sie beim Jobcenter vorzulegen. Solltest Du all' das nicht tun, können Dir wiederum Deine Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.

5. Wenn sich bei Dir etwas verändert (Du z.B. einen Nebenjob anfängst), teile das sofort dem Jobcenter mit. Sonst könnte Dir Betrug unterstellt werden (vielleicht sogar mit Bußgeld) und eine Rückzahlungsforderung kommt dann sowieso auf Dich zu.

6. Gib’ Deinen Hartz IV-Folgeantrag rechtzeitig ab.

7. Mache Dir eine Kopie von wichtigen Dokumenten (z.B. selbst geschriebenen Widersprüchen) und lege Dir einen eigenen Ordner nur für Jobcenterdokumente an - so behältst Du immer den Überblick.

8. Solltest Du Geld vom Jobcenter überwiesen bekommen, das Du nicht zuordnen kannst, gib’ es nicht aus, sondern zahle es auf ein Sparbuch ein (so bekommst Du sogar noch Zinsen), um es jederzeit zurückzahlen zu können. Informiere das Jobcenter über die falsche Überweisung! Denn irgendwann bemerken sie den Fehler (manchmal auch erst nach einem Jahr), und fordern dann das zuviel gezahlte Geld zurück, da es Dir nicht zugestanden hat! Da hilft auch kein "Ich wußte es ja nicht"; denn Du bekommst immer Bescheide, aus denen Du ersehen kannst, wieviel Dir zusteht - siehe auch Punkt 2.

9. Wenn Du umziehen möchtest, besprich’ das vorher mit dem Jobcenter.

10. Wenn Du eine Ausbildung, Berufsvorbereitung, Nebenjob oder ähnliches anfangen möchtest, bespreche Deine finanzielle Situation mit dem Jobcenter, um eventuell Überbrückungsgeld (in Form eines Darlehens) zu bekommen – hier gilt wiederum, gib' kein Geld aus, das Dir nicht zusteht, sonst hast Du Schulden beim Jobcenter.

11. Hole Dir Hilfe, wenn Du Fragen rund um das Thema "Jobcenter" hast! Hierzu kannst Du die Servicenummer der Agentur für Arbeit nutzen (01801/ 555 111) oder kannst uns gerne schreiben oder anrufen.

Viel Erfolg!

Das Jobteam

Button: Text kommentieren

  Kommentare
"Hallo Mario, indem du bei Google 'SGB 2' eingibst oder jeweils den entsprechenden Paragrafen, der im Bescheid angegeben ist. Dann kannst du diese genau nachlesen. Du kannst uns natürlich auch gerne kontaktieren und dann können wir deine Fragen klären."
alle Kommentare zeigen

intern | login [CMS]

(Neben-)Navigation: Kontakt | Impressum | Sitemap | Ein Projekt des Gangway e.V.

Suchen:
Schrift: normal | größer + | ++